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  • 22.01.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 47/15

    Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, In-vitro-Fertilisation, Europäische Union, Gleichheitsgrundsatz

    Letzte Änderung: 22. Januar 2018, 10:01 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2015, 13:30 Uhr

    Sind Aufwendungen einer in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Frau mit vorliegender primärer Sterilität im Zusammenhang mit einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union von dort zur Heilkunde zugelassenen Personen unter Beachtung der dortigen Rechts- und Berufsordnung durchgeführten Embryotransfer nach In-Vitro-Fertilisation unter Verwendung von Samenzellen eines Spenders als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 47/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 23.7.2015 6 K 93/13 E

    Normen: EStG § 33, GG Art 3

    Erledigt durch: Urteil vom 05.10.2017, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger