22.01.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 47/15
Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, In-vitro-Fertilisation, Europäische Union, Gleichheitsgrundsatz
Letzte Änderung: 22. Januar 2018, 10:01 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2015, 13:30 Uhr
Sind Aufwendungen einer in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Frau mit vorliegender primärer Sterilität im Zusammenhang mit einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union von dort zur Heilkunde zugelassenen Personen unter Beachtung der dortigen Rechts- und Berufsordnung durchgeführten Embryotransfer nach In-Vitro-Fertilisation unter Verwendung von Samenzellen eines Spenders als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 47/15
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 23.7.2015 6 K 93/13 E
Normen: EStG § 33, GG Art 3
Erledigt durch: Urteil vom 05.10.2017, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger