23.12.2019 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 · II R 4/16
Schenkungsteuer, Nießbrauch, Jahreswert, Nachlassverbindlichkeit
Letzte Änderung: 23. Dezember 2019, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2016, 13:15 Uhr
Wie ist der Jahreswert von Nießbrauchsrechten, die gemäß § 10 Abs. 5 ErbStG nachlassmindernd zu berücksichtigen sind, zu berechnen? Sind die vom Nießbrauchsberechtigten zu zahlenden Schuldzinsen bei der Ermittlung des Jahreswerts abzuziehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 4/16
Normen: ErbStG § 10 Abs 5
Erledigt durch: Urteil vom 28.05.2019, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger