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  • 23.03.2016 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst f · C-605/15

    Polen, Mehrwertsteuer, Mitgliedstaaten, Wettbewerbsverzerrung

    Letzte Änderung: 23. März 2016, 02:30 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2016, 10:59 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Polen), eingereicht am 17.11.2015, zu folgenden Fragen:
    1. Ist eine nationale Regelung über die Befreiung eines selbständigen Zusammenschlusses von Personen von der Mehrwertsteuer, die keine Bedingungen oder Verfahren betreffend die Erfüllung der Voraussetzung einer Wettbewerbsverzerrung vorsieht, mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (im Folgenden: Mehrwertsteuerrichtlinie) in Verbindung mit Art. 131 der Mehrwertsteuerrichtlinie sowie den Grundsätzen der Effektivität, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes vereinbar?
    2. Nach welchen Kriterien ist zu beurteilen, ob die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Voraussetzung einer Wettbewerbsverzerrung erfüllt ist?
    3. Ist es für die Beantwortung der zweiten Frage von Bedeutung, dass der selbständige Zusammenschluss von Personen die Dienstleistungen Mitgliedern erbringt, die den Rechtsordnungen verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-605/15

    Normen: EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst f, EGRL 112/2006 Art 131

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen