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  • 30.03.2016 · Anhängiges Verfahren · EWGV 2454/93 Art 181a · C-291/15

    Transaktionswert, Rechnung, Import, Mitgliedstaat

    Letzte Änderung: 30. März 2016, 02:15 Uhr, Aufgenommen: 30. März 2016, 10:34 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Zalaegerszegi Közigazgatasi es Munkaügyi Birosag (Ungarn), eingereicht am 15.06.2015, zu folgender Frage:
    Ist Art. 181a der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 02.07.1993 dahin auszulegen, dass er einer juristischen Praxis eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der der Zollwert anhand des "Transaktionswerts gleichartiger Waren" bestimmt wird, wenn der angegebene Transaktionswert als im Vergleich zum statistischen Mittel der bei der Einfuhr gleichartiger Waren festgestellten Kaufpreise ungewöhnlich niedrig und folglich unzutreffend angesehen wird, obwohl die Zollbehörde die Echtheit der Rechnung oder des Überweisungsscheins, die zum Nachweis des für die importierten Waren tatsächlich gezahlten Preises vorgelegt wurden, weder bestreitet noch sonst in Frage stellt, wobei der Importeur keine zusätzlichen Beweise zum Nachweis des Transaktionswerts vorgelegt hat?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-291/15

    Normen: EWGV 2454/93 Art 181a

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen