Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 30.03.2016 · Anhängiges Verfahren · EURL 64/2011 Art 2 Abs 1 Buchst c · C-638/15

    Tschechien, Mitgliedstaat, Tabak, Verbrauchsteuer

    Letzte Änderung: 30. März 2016, 02:15 Uhr, Aufgenommen: 30. März 2016, 10:48 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyssi spravni soud (Tschechische Republik), eingereicht am 30.11.2015, zu folgenden Fragen:
    1. Können getrocknete, flächige, unregelmäßige, teilweise entrippte Tabakblätter und/oder Teile davon nach dem ersten Trocknungsprozess und dem anschließenden Feuchthalten mit Glycerin, die durch einfache Bearbeitung (Zerkleinerung oder händisches Schneiden) geraucht werden können, als Tabakwaren im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii bzw. Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierter Text) angesehen werden?
    2. Bei Verneinung der ersten Frage: Steht Art. 5 in Verbindung mit Art. 2 der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierter Text) einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, wonach auch nicht in Art. 2 und Art. 5 der Richtlinie 2011/64/EU genannter Tabak, der für einen anderen Zweck als zum Rauchen bestimmt ist, aber dennoch geraucht werden kann (zum Rauchen geeignet und bereit ist) und für den Einzelverkauf aufgemacht ist, der Verbrauchsteuer auf Tabakwaren unterliegt?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-638/15

    Normen: EURL 64/2011 Art 2 Abs 1 Buchst c, EURL 64/2011 Art 5 Abs 1 Buchst a

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen