06.04.2016 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 · C-38/16
Vereinigtes Königreich, Fleming-Ansprüche, Mehrwertsteuer
Letzte Änderung: 6. April 2016, 02:30 Uhr, Aufgenommen: 6. April 2016, 11:19 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 25.01.2016, zu folgenden Fragen:
1. Führt die unterschiedliche Behandlung von Fleming-Ansprüchen auf Mehrwertsteuer (die für vor dem 04.12.1996 abgelaufene Zeiträume geltend gemacht werden konnten) und Fleming-Ansprüchen auf Vorsteuer (die für vor dem 01.05.1997 abgelaufene Zeiträume, d. h. länger als Fleming-Ansprüche auf Mehrwertsteuer, geltend gemacht werden konnten) durch das Vereinigte Königreich zu
a) einem Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung und/oder
b) einem Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der steuerlichen Neutralität und/oder
c) einem Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Effektivität und/oder
d) einem Verstoß gegen sonstige einschlägige unionsrechtliche Grundsätze?
2. Wenn Frage 1 a) bis d) in einem Punkt bejaht wird, wie sind Fleming-Ansprüche auf Mehrwertsteuer, die sich auf den Zeitraum vom 04.12.1996 bis 30.04.1997 beziehen, zu behandeln?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-38/16
Normen: EGRL 112/2006
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen