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  • 27.06.2018 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 11 Abs 1 S 3 Nr 1 · IV R 8/16

    Personengesellschaft, Anwachsung, Freibetrag, Aufteilung

    Letzte Änderung: 27. Juni 2018, 14:48 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2016, 15:45 Uhr

    Ist bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für eine durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters unterjährig beendete Personengesellschaft der Freibetrag stets zeitanteilig zu kürzen, oder ist derjenige Anteil zu berücksichtigen, der durch den Gewerbeertrag des von dem verbliebenen Gesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger der Gesellschaft fortgeführten Gewerbebetriebs nicht aufgezehrt wurde (Meistbegünstigung)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 8/16

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 13.1.2016 8 K 863/14

    Normen: GewStG § 11 Abs 1 S 3 Nr 1, GewStG § 5 Abs 1 S 3, GewStG § 2 Abs 5

    Erledigt durch: Urteil vom 25.04.2018, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung