24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9b Abs 1 S 1 · VIII R 60/14
Vorsteuer, Rechnung, Missbrauch, Insolvenz, Werbungskosten
Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2016, 15:45 Uhr
Begehren auf Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten - Ist § 9b Abs. 1 Satz 1 EStG anwendbar, wenn die umsatzsteuerlichen Tatbestände für den vollen Vorsteuerabzug erfüllt sind, dieser jedoch nur deswegen nach § 42 AO verweigert wird, weil der Rechnungsaussteller die Rechnung in Zeiten ausgestellt hat, in denen er in Vermögensverfall geraten ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 60/14
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 20.2.2014 8 K 475/11 E,F EFG 2015,373
Normen: EStG § 9b Abs 1 S 1, AO § 42
Erledigt durch: Urteil vom 12.04.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger