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  • 12.05.2016 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst a · C-36/16

    Polen, Grundstück, Mehrwertsteuer, Übertragung

    Letzte Änderung: 12. Mai 2016, 02:30 Uhr, Aufgenommen: 12. Mai 2016, 08:59 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Polen), eingereicht am 22.01.2016, zu folgender Frage:
    Stellt die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (einer Sache) durch den Mehrwertsteuerpflichtigen auf: a) den Fiskus - als Ausgleich für Steuerrückstände bei Steuern, die dem Staatshaushalt zugutekommen, oder b) die Gemeinde, den Kreis oder die Woiwodschaft - als Ausgleich für Steuerrückstände bei Steuern, die deren Haushalten zugutekommen, was zum Erlöschen der Steuerschuld führt, eine steuerpflichtige Handlung (Lieferung von Gegenständen) im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dar?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-36/16

    Normen: EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 14 Abs 1

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen