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  • 12.05.2016 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst m · C-90/16

    Vereinigtes Königreich, Tätigkeit, Sport, Duplicate-Kontrakt-Bridge

    Letzte Änderung: 12. Mai 2016, 01:45 Uhr, Aufgenommen: 12. Mai 2016, 09:16 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 15.02.2016, zu folgenden Fragen:
    1. Welche wesentlichen Merkmale muss eine Tätigkeit aufweisen, damit es sich um einen "Sport" im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2006/112/EG vom 28.11.2006 (Hauptmehrwertsteuerrichtlinie) handelt? Muss eine Tätigkeit insbesondere ein bedeutendes (oder nicht unbedeutendes) körperliches Element aufweisen, das für ihr Ergebnis maßgeblich ist, oder ist es ausreichend, dass sie ein bedeutendes geistiges Element aufweist, das für ihr Ergebnis maßgeblich ist?
    2. Handelt es sich bei Duplicate-Kontrakt-Bridge um einen "Sport" im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Hauptmehrwertsteuerrichtlinie?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-90/16

    Normen: EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst m

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen