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  • 23.07.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa · X R 39/15

    Versorgungseinrichtung, Kapitallebensversicherung, Auszahlung, Leistung, Einmalzahlung, Kapitalabfindung

    Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2016, 17:40 Uhr

    Streitig ist die Besteuerung von einmaligen Kapitalauszahlungen einer Kapitalversorgung eines Versorgungswerks für Freiberufler, die wie eine kapitalbildende Lebensversicherung ausgestaltet war und die nach Einstellung dieser Kapitalversorgung durch das Versorgungswerk zum 31. Dezember 2004 im Jahr 2011 (nach Ablauf der Mindestfrist von 12 Jahren) ausbezahlt wurde. Handelt es sich dabei um "andere Leistungen" nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG, die durch die Änderungen der Rentenbesteuerung ab 1. Januar 2005 mit den vollen Auszahlungsbeträgen der Rentenbesteuerung zu unterwerfen sind (Abgrenzung von Kapitalabfindungen)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 39/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.3.2015 12 K 1200/14 E

    Normen: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa

    Erledigt durch: Urteil vom 12.12.2017, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger