06.07.2016 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 167 · C-114/16
Ungarn, Mehrwertsteuerrichtlinie, Vorsteuer, Steuerprüfung
Letzte Änderung: 6. Juli 2016, 00:30 Uhr, Aufgenommen: 6. Juli 2016, 13:17 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen der Kuria (Ungarn), eingereicht am 26.02.2016, zu folgender Frage:
Können die Bestimmungen der Art. 167, 168, 178 und 179 der Mehrwertsteuerrichtlinie so ausgelegt werden, dass die Steuerbehörde verpflichtet ist, bei einer Steuerprüfung das Recht des Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug anzuerkennen, wenn in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen die Vorsteuer nicht aufgeführt ist, aber den Vorschriften der Mehrwertsteuerrichtlinie entsprechende Rechnungen zur Verfügung stünden und der Steuerpflichtige bei der Steuerprüfung die Anerkennung des Rechts auf Vorsteuerabzug beantragt?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-114/16
Normen: EGRL 112/2006 Art 167, EGRL 112/2006 Art 168, EGRL 112/2006 Art 178, EGRL 112/2006 Art 179
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen