21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 · IX R 15/16
Eigennutzung, Eltern, Veräußerung, Eigene Wohnzwecke, Unentgeltliche Überlassung
Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 25. Juli 2016, 12:30 Uhr
Erfüllung des Ausnahmetatbestands § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG?
Zuzurechnende Eigennutzung bei den Eltern, wenn eine Eigentumswohnung der Tochter unentgeltlich überlassen wird, die aber weit vor Ende des Betrachtungszeitraums des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht mehr als berücksichtigungsfähiges Kind im Sinne von § 32 EStG gilt?
Erstreckt sich das Merkmal der Ausschließlichkeit auch auf die zweite Alternative des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 15/16
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 4.4.2016 8 K 2166/14
Normen: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3, EStG § 32
Erledigt durch: Beschluss vom 23.08.2016, unzulässig.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger