21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · InvStG § 4 Abs 1 · I R 51/16
Doppelbesteuerung, Schachtelprivileg, Dividende, Sondervermögen
Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr
1. Gilt das abkommensrechtliche Schachtelprivileg für Auslandsdividenden über § 4 Abs. 1 InvStG nur für diejenigen Fondsanleger, die durchgerechnet in der nach dem jeweiligen Abkommen erforderlichen Höhe (hier mindestens 10 v.H.) an der ausschüttenden Auslandsgesellschaft (hier: eine polnische Kapitalgesellschaft) beteiligt sind, oder ist das Investmentvermögen selbst abkommensberechtigt und steht diesem somit die Privilegierung nach dem DBA zu?2. Ist ein deutsches Sondervermögen als eine ansässige Person im Sinne des DBA anzusehen und damit abkommensberechtigt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 51/16
Normen: InvStG § 4 Abs 1, InvStG § 13 Abs 2, InvStG § 15 Abs 1, InvStG § 11 Abs 1 S 2, DBA POL Art 4 Abs 1, DBA POL Art 24 Abs 1 Buchst a S 2
Erledigt durch: Urteil vom 23.10.2019, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger