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  • 21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · InvStG § 4 Abs 1 · I R 51/16

    Doppelbesteuerung, Schachtelprivileg, Dividende, Sondervermögen

    Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr

    1. Gilt das abkommensrechtliche Schachtelprivileg für Auslandsdividenden über § 4 Abs. 1 InvStG nur für diejenigen Fondsanleger, die durchgerechnet in der nach dem jeweiligen Abkommen erforderlichen Höhe (hier mindestens 10 v.H.) an der ausschüttenden Auslandsgesellschaft (hier: eine polnische Kapitalgesellschaft) beteiligt sind, oder ist das Investmentvermögen selbst abkommensberechtigt und steht diesem somit die Privilegierung nach dem DBA zu?2. Ist ein deutsches Sondervermögen als eine ansässige Person im Sinne des DBA anzusehen und damit abkommensberechtigt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 51/16

    Normen: InvStG § 4 Abs 1, InvStG § 13 Abs 2, InvStG § 15 Abs 1, InvStG § 11 Abs 1 S 2, DBA POL Art 4 Abs 1, DBA POL Art 24 Abs 1 Buchst a S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 23.10.2019, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger