21.08.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 S 4 · IV R 57/16
Personengesellschaft, Gold, Gewerbebetrieb, Überschussrechnung, Betriebsausgabe, Steuerstundungsmodell
Letzte Änderung: 21. August 2017, 11:45 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2017, 18:15 Uhr
Ist physisches Gold ein den Wertpapieren vergleichbares nicht verbrieftes Recht im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG mit der Folge, dass Anschaffungskosten bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung erst bei Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben abgezogen werden können? Handelt es sich bei sog. "Goldfinger"-Gestaltungen um Steuerstundungsmodelle im Sinne des § 15b EStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 57/16
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 12.10.2016 9 K 372/16
Normen: EStG § 4 Abs 3 S 4, EStG § 15b, EStG § 15 Abs 2
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Verwaltung