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  • 24.05.2017 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 213 · C-69/07

    Rumänien, Mehrwertsteueridentifikationsnummer, Reaktivierung

    Letzte Änderung: 24. Mai 2017, 03:00 Uhr, Aufgenommen: 24. Mai 2017, 10:44 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Bucuresti (Rumänien), eingereicht am 08.02.2017, zu folgenden Fragen:
    1. Verbietet die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (insbesondere die Art. 213, 214 und 273) unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine nationale Regelung oder Steuerpraxis, wonach einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn es nach der Reaktivierung der Mehrwertsteueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen mittels mehrerer Mehrwertsteuererklärungen geltend gemacht wird, nicht gewährt wird, weil sich die fragliche Vorsteuer auf Erwerbe bezieht, die in dem Zeitraum getätigt wurden, in dem die Mehrwertsteueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen inaktiv war?
    2. Verbietet die Richtlinie 2006/112 (insbesondere die Art. 213, 214 und 273) unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine nationale Regelung oder Steuerpraxis, wonach einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn es nach der Reaktivierung der Mehrwertsteueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen mittels mehrerer Mehrwertsteuererklärungen geltend gemacht wird, nicht gewährt wird, weil die fragliche Vorsteuer - obgleich sie sich auf Rechnungen bezieht, die nach der Reaktivierung der Mehrwertsteueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen ausgestellt wurden - Erwerbe betrifft, die in dem Zeitraum getätigt wurden, in dem die Mehrwertsteueridentifikationsnummer inaktiv war?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-69/07

    Normen: EGRL 112/2006 Art 213, EGRL 112/2006 Art 214, EGRL 112/2006 Art 273

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen