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  • 20.05.2020 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 10a · IV R 8/17

    Personengesellschaft, Gesellschafterwechsel, Gewerbeertrag, Zurechnung, Bilanz, Unternehmeridentität

    Letzte Änderung: 20. Mai 2020, 17:30 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2017, 18:45 Uhr

    Ist bei einem unterjährigen Wechsel aller am Kapital einer Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter der Gewerbeertrag für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln, oder hat eine getrennte Ermittlung für die Zeiträume vor und nach dem Gesellschafterwechsel zu erfolgen, wenn auf diesen Zeitpunkt ein Zwischenabschluss erstellt worden ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 8/17

    Normen: GewStG § 10a, GewStG § 14, GewStG § 2 Abs 5, GewStG § 5 Abs 1 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger