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  • 22.01.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6a Abs 1 Nr 3 · I R 26/17

    Pensionszusage, Pensionsrückstellung, Abfindung, Auslegung

    Letzte Änderung: 22. Januar 2018, 10:01 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2017, 13:46 Uhr

    Anerkennung einer Pensionszusage trotz fehlender Festlegung der auf die Abfindungsklausel anzuwendenden Sterbetafel
    1. Setzt die steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG im Hinblick auf die in einer Pensionszusage enthaltene Abfindungsklausel die Festlegung der für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendenden Sterbetafel voraus?
    2. Sind Pensionszusagen auch nach Einfügung des Eindeutigkeitsgebots in § 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG anhand der allgemein geltenden Auslegungsregeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 26/17

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 21.2.2017 1 K 68/14

    Normen: EStG § 6a Abs 1 Nr 3

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 47/17

    Rechtsmittelführer: Verwaltung