22.01.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6a Abs 1 Nr 3 · I R 26/17
Pensionszusage, Pensionsrückstellung, Abfindung, Auslegung
Letzte Änderung: 22. Januar 2018, 10:01 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2017, 13:46 Uhr
Anerkennung einer Pensionszusage trotz fehlender Festlegung der auf die Abfindungsklausel anzuwendenden Sterbetafel
1. Setzt die steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG im Hinblick auf die in einer Pensionszusage enthaltene Abfindungsklausel die Festlegung der für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendenden Sterbetafel voraus?
2. Sind Pensionszusagen auch nach Einfügung des Eindeutigkeitsgebots in § 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG anhand der allgemein geltenden Auslegungsregeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 26/17
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 21.2.2017 1 K 68/14
Normen: EStG § 6a Abs 1 Nr 3
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 47/17
Rechtsmittelführer: Verwaltung