21.05.2019 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1 · II R 29/17
Erbschaftsteuer, Entstehung, Vorerwerb, Saldierung, Vermächtnis
Letzte Änderung: 21. Mai 2019, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2017, 13:46 Uhr
Positiver Erwerb aus Vermächtnis - negativer Erwerb aus Erbschaft: Saldierung möglich?Ist die Saldierung eines negativen Erwerbs als Alleinerbe mit einem positiven Erwerb als Vermächtnisnehmer zulässig, oder handelt es sich um zwei eigenständige Erwerbe mit unterschiedlichen Steuerentstehungszeitpunkten, so dass keine Zusammenrechnung der Erwerbe gem. § 14 ErbStG in Betracht kommt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 29/17
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 18.05.2017 3 K 961/15 Erb
Normen: ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 14 Abs 1, ErbStG § 14 Abs 5
Erledigt durch: Beschluss vom 19.03.2019, unzulässig
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger