22.01.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · XI R 25/17
Kindergeld, Berufsausbildung
Letzte Änderung: 22. Januar 2018, 10:01 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2017, 15:45 Uhr
Kindergeldanspruch bei Fortbildung zur Betriebswirtin bzw. Bilanzbuchhalterin:Ist die sich nach Abschluss der Ausbildung zur Steuerfachangestellten anschließende Fortbildung zur Betriebswirtin bzw. Bilanzbuchhalterin Teil einer mehraktigen Erstausbildung oder handelt es sich um eine Zweitausbildung, bei der kein Anspruch auf Kindergeld besteht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 25/17
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 23.5.2017 1 K 3050/16 Kg
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 47/17
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger