23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13a · II R 38/17
Schenkungsteuer, Steuerfreiheit, Betriebsvermögen, Aufschiebende Bedingung
Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2017, 16:30 Uhr
Übertragung von Mitunternehmeranteil und Sonderbetriebsvermögen (Schenkungsteuer 2013) - Steuerbegünstigung nach § 13a Abs. 1 und 2, § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG:Ist die Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG auf den Wert des übertragenen Grundbesitzes im Zusammenhang mit der Übertragung eines Kommanditanteils auch zu gewähren, wenn die Anteilsübertragung unter die aufschiebende Bedingung der Handelsregistereintragung gestellt wurde? Ist ein zeitliches Auseinanderfallen der Übertragungszeitpunkte schädlich für die Steuerbegünstigung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 38/17
Normen: ErbStG § 13a, ErbStG § 13b Abs 1 Nr 2, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger