Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13a · II R 38/17

    Schenkungsteuer, Steuerfreiheit, Betriebsvermögen, Aufschiebende Bedingung

    Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2017, 16:30 Uhr

    Übertragung von Mitunternehmeranteil und Sonderbetriebsvermögen (Schenkungsteuer 2013) - Steuerbegünstigung nach § 13a Abs. 1 und 2, § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG:Ist die Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG auf den Wert des übertragenen Grundbesitzes im Zusammenhang mit der Übertragung eines Kommanditanteils auch zu gewähren, wenn die Anteilsübertragung unter die aufschiebende Bedingung der Handelsregistereintragung gestellt wurde? Ist ein zeitliches Auseinanderfallen der Übertragungszeitpunkte schädlich für die Steuerbegünstigung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 38/17

    Normen: ErbStG § 13a, ErbStG § 13b Abs 1 Nr 2, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger