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  • 03.01.2018 · Anhängiges Verfahren · EURL 64/2011 Art 2 · C-596/17

    Tabakwaren, Abpackung, freie Preisbestimmung

    Letzte Änderung: 3. Januar 2018, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 3. Januar 2018, 13:49 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat (Frankreich), eingereicht am 16.10.2017, zu folgenden Fragen:

    1. Ist die Richtlinie 2011/64/EU vom 21. Juni 2011 dahin auszulegen, dass sie in Anbetracht der Begriffsbestimmungen für Tabakwaren in ihren Art. 2, 3 und 4 auch die Preise für Tabakwaren in abgepackter Form regelt?

    2. Falls die erste Frage bejaht wird: Ist Art. 15 der Richtlinie vom 21. Juni 2011, soweit er den Grundsatz der freien Preisbestimmung für Tabakwaren festlegt, dahin auszulegen, dass er eine Regelung über die Festsetzung der Preise dieser Waren für jeweils 1 000 Einheiten oder 1 000 Gramm verbietet, die sich dahin auswirkt, dass es den Herstellern von Tabakwaren verboten ist, ihre Preise nach Maßgabe der etwaig unterschiedlichen Kosten für die Abpackung dieser Waren zu variieren?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-596/17

    Normen: EURL 64/2011 Art 2, EURL 64/2011 Art 3, EURL 64/2011 Art 4, EURL 64/2011 Art 15

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen