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  • 07.02.2018 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-598/17

    Beihilfe, erfolgreiche Berufung, Kapitalverkehrsfreiheit, Steuervergünstigung

    Letzte Änderung: 7. Februar 2018, 14:15 Uhr, Aufgenommen: 7. Februar 2018, 14:08 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof 's-Hertogenbosch (Niederlande), eingereicht am 16.10.2017, zu folgenden Fragen:

    1. Ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs einer bestehenden Beihilferegelung infolge der erfolgreichen Berufung eines Steuerpflichtigen auf die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EG-Vertrag (jetzt Art. 63 AEUV) eine als Änderung einer bestehenden Beihilfe aufzufassende neue Beihilfemaßnahme?

    2. Falls ja, schließt es die Ausübung der Aufgaben des nationalen Gerichts gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV aus, dass dem Steuerpflichtigen eine Steuervergünstigung gewährt wird, auf die der Steuerpflichtige gemäß Art. 56 EG-Vertrag (jetzt Art. 63 AEUV) Anspruch erhebt, oder muss eine beabsichtigte gerichtliche Entscheidung über die Gewährung dieser Vergünstigung bei der Kommission angemeldet werden, oder muss das nationale Gericht angesichts der ihm gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV zugewiesenen Überwachungsaufgabe irgendeine andere Handlung vornehmen oder Maßnahme treffen?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-598/17

    Normen: AEUV Art 63, EG Art 56, AEUV Art 108 Abs 3, AEUV Art 107 Abs 1

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen