28.02.2018 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 107 Abs 1 · C-203/16 P
staatliche Beihilfe, KStG, Sanierungsklausel
Letzte Änderung: 28. Februar 2018, 02:30 Uhr, Aufgenommen: 28. Februar 2018, 14:25 Uhr
Unternehmen gegen Kommission, Rechtsmittel des Unternehmens (bzw. des Insolvenzverwalters) gegen das EuG-Urteil vom 04.02.2016 T-287/11, eingelegt am 12.04.2016, mit den Anträgen,
- das Urteil des Gerichts vom 04.02.2016 in der Rechtsache T-287/11 in Gestalt der Entscheidungsformel insoweit teilweise aufzuheben, als mit ihm die Klage abgewiesen wurde (Entscheidungsformel zu Ziffer 2. und 3.) und unter Aufrechterhaltung der erstinstanzlichen Anträge den Beschluss der Rechtsmittelgegnerin 2011/527/EU vom 26.01.2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" für nichtig zu erklären;
- hilfsweise das in Ziff. 1 bezeichnete Urteil des Gerichts in Gestalt der Entscheidungsformel insoweit teilweise aufzuheben, als mit ihm die Klage abgewiesen wurde (Entscheidungsformel zu Ziffer 2. und 3.) und die Sache an das Gericht zurück zu verweisen;
- die Kosten des Verfahrens der Rechtsmittelgegnerin aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-203/16 P
Vorinstanz: EuG 4.2.16, T-287/11
Normen: AEUV Art 107 Abs 1, KStG § 8c Abs 1a, EUBes 527/2011
Rechtsmittel: Unternehmen gegen Kommission