28.02.2018 · Anhängiges Verfahren · EURL 64/2011 Art 4 Abs 1 · C-638/17
Verbrauchsteuern, Tabakwaren, Umhüllung, optische Ähnlichkeit
Letzte Änderung: 28. Februar 2018, 15:00 Uhr, Aufgenommen: 28. Februar 2018, 14:31 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas (Litauen), eingereicht am 15.11.2017, zu folgender Frage:
Ist Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21.6.2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierter Text) dahin auszulegen, dass die Begriffe "Zigarren oder Zigarillos" Tabakstränge mit einem Deckblatt aus natürlichem oder rekonstituiertem Tabak umfassen, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein Teil dieses Deckblatts zusätzlich von einer weiteren Schicht (aus Papier) umhüllt ist? Ist für die Beantwortung dieser Frage relevant, dass die Verwendung von Papier als zusätzliche Schicht im äußeren Deckblatt eines Tabakerzeugnisses (dort, wo sich der Filter befindet) bedeutet, dass es optisch einer Zigarette ähnelt?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-638/17
Normen: EURL 64/2011 Art 4 Abs 1
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen