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  • 28.02.2018 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 53 · C-647/17

    Eintrittsberechtigung, Veranstaltung, Mehrwertsteuerrichtlinie, Steuerpflichtige

    Letzte Änderung: 28. Februar 2018, 02:15 Uhr, Aufgenommen: 28. Februar 2018, 14:41 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol (Schweden), eingereicht am 20.11.2017, zu folgender Frage:

    Ist der Ausdruck "Eintrittsberechtigung für eine Veranstaltung" in Art. 53 der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass er eine Dienstleistung in Form eines fünftägigen Buchhaltungslehrgangs erfasst, der ausschließlich an Steuerpflichtige erbracht wird und voraussetzt, dass Anmeldung und Bezahlung im Voraus erfolgen?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-647/17

    Normen: EGRL 112/2006 Art 53

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen