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  • 28.02.2018 · Anhängiges Verfahren · EGV 1083/2006 Art 80 · C-667/17

    Einkommensteuer, Stipendium, europäische Strukturfonds, natürliche Person

    Letzte Änderung: 28. Februar 2018, 01:45 Uhr, Aufgenommen: 28. Februar 2018, 14:46 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen der Commissione Tributaria Provinciale di Cagliari (Italien), eingereicht am 24.11.2017, zu folgender Frage:

    Sind Art. 80 und Art. 2 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11.7.2006 dahin auszulegen, dass sie einer Regelung wie Art. 50 Abs. 1 Buchst. c des Dekrets Nr. 917 des Präsidenten der Republik vom 22.12.1986 entgegenstehen, wonach dem Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung gleichgestellt sind "c) Beträge, die von gleich welcher Seite als Stipendium, Beihilfe, Preisgeld oder Unterstützung für Zwecke des Studiums oder der beruflichen Fortbildung gezahlt werden, wenn der Begünstigte nicht durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit dem, der die Zahlung gewährt, verbunden ist" und solche Beträge daher der allgemeinen Einkommensteuer für natürliche Personen unterliegen, auch wenn das Stipendium aus europäischen Strukturfonds gezahlt wird?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-667/17

    Normen: EGV 1083/2006 Art 80, EGV 1083/2006 Art 2 Abs 4

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen