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  • 21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 16 Abs 2 Nr 3 · II R 4/18

    Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung

    Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2018, 12:15 Uhr

    Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung wegen Rückgängigmachung des Kaufvertrags:Liegen die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG zur Rückgängigmachung der Steuerfestsetzung von Grunderwerbsteuer vor, wenn die Klägerin die erworbene Wohnung wegen unbehebbarer Baumängel (die Wohnung ist kleiner, als angeboten) zurückgegeben hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 4/18

    Normen: GrEStG § 16 Abs 2 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 19.02.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger