23.08.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · IV R 20/17
Personengesellschaft, Gewerbebetrieb, Gewinnermittlungsart, Wahlrecht, Buchführungspflicht, Ausland, Gold
Letzte Änderung: 23. August 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2018, 12:15 Uhr
Bewirkt die nach dem maßgeblichen ausländischen Recht bestehende Buchführungspflicht der ausländischen Tochtergesellschaft der Klägerin den Ausschluss des Gewinnermittlungswahlrechts mit der Folge, dass die der Klägerin aus ihrer Beteiligung an der Tochtergesellschaft zuzurechnenden Einkünfte aus gewerblichem Goldhandel nicht durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt werden dürfen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 20/17
Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 20.04.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger