21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 18 Abs 2 S 4 · V R 12/18
Sondervorauszahlung, Rechtmäßigkeit, Umsatzsteuer
Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr
Liegt die Voraussetzung des Beginns einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i.S.d. § 47 Abs. 3 UStDV dann vor, wenn der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr erstmals in der Form ausübt, dass er nun als umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer selbständig tätig wird, oder ist die Vorschrift nicht anwendbar, wenn der Kläger den betreffenden Beruf oder das betreffende Gewerbe bereits vor dem laufenden Kalenderjahr ausübt, ohne dass er in diesem vorangegangenen Zeitraum als Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 UStG zu qualifizieren ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 12/18
Normen: UStG § 18 Abs 2 S 4, UStDV § 47 Abs 3, UStG § 2 Abs 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger