23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a Abs 3 · VI R 4/18
Steuerermäßigung, Handwerkerleistung, Haushalt, Öffentliche Hand, Straßenreinigung
Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr
Sind Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt des leistenden Unternehmers ausgeführt werden (hier: Reparatur eines Hoftores in einer Tischlerei), als Handwerkerleistungen in einem Haushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang) gemäß § 35a Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG zu berücksichtigen?
Können Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand oder einem von ihr beauftragten Dritten auf gesetzlicher Grundlage erbracht und mit dem Steuerpflichtigen nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden, im Rahmen des § 35a EStG begünstigt sein (hier: Straßenreinigungsgebühr)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 4/18
Normen: EStG § 35a Abs 3, EStG § 35a Abs 4 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 13.05.2020, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung