20.05.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 37 Abs 2 S 1 · VII R 20/18
Insolvenz, Aufrechnung, Haftung, Organschaft, Ermessen, Steuerschulden, Tilgung, Erstattung
Letzte Änderung: 20. Mai 2022, 20:06 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr
1. Besteht ein Befriedigungsanspruch des Finanzamts gegenüber der Organgesellschaft als Haftungsschuldner nach § 73 AO, wenn eine Haftungsinanspruchnahme wegen der Subsidiarität der Haftung gegenüber der Inanspruchnahme des Steuerschuldners nach § 191 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 5 AO ermessensfehlerhaft wäre, weil die Steuerschuldnerin selbst leistungsfähig ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.09.2009 VII R 43/08)?
2. Zahlt die (vermeintliche) Organgesellschaft auf die (vermeintliche) Umsatzsteuerschuld der Organträgerin, wenn sie regelmäßig eine fremde Verbindlichkeit tilgt (vgl. Urteil des Hessischen FG vom 16.10.2012 6 K 721/10)?
3. Sind Zahlungen, soweit sie nach den zwischenzeitlich geänderten Umsatzsteuerfestsetzungen die Steuerschulden übersteigen, gemäß § 37 Abs. 2 AO der (vermeintlichen) Organträgerin zu erstatten, wenn aufgrund eines vermeintlichen - tatsächlich aber gar nicht vorliegenden - Organschaftsverhältnisses Zahlungen mittels Lastschrifteinzug bei der (vermeintlichen) Organgesellschaft nach dem für das FA erkennbaren Willen auf die Umsatzsteuerschulden der (vermeintlichen) Organträgerin geleistet wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 20/18
Normen: AO § 37 Abs 2 S 1, AO § 44 Abs 1, AO § 191 Abs 1 S 1, AO § 218 Abs 2, AO § 5, UStG § 2 Abs 2 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 14.12.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung