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  • 21.09.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 236 · XI R 14/18

    Prozesszinsen, Erstattung, Festsetzung, Erhebung

    Letzte Änderung: 21. September 2020, 12:45 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2018, 10:15 Uhr

    Prozesszinsen nach § 236 AO bei abgeschlossenem FestsetzungsverfahrenBesteht ein Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO für die Dauer der Rechtshängigkeit einer finanzgerichtlichen Klage, wenn das Festsetzungsverfahren abgeschlossen ist und nur noch Fragen hinsichtlich des Erhebungsverfahrens offen sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 14/18

    Normen: AO § 236

    Erledigt durch: Urteil vom 29.04.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger