23.11.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 1 · IV R 3/18
Tonnagebesteuerung, Schiff, Veräußerung, Liquidation, Gewinnermittlungsart, Bindung
Letzte Änderung: 23. November 2020, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 28. Mai 2018, 11:25 Uhr
Ist die Tonnagebesteuerung auch nach Veräußerung des einzigen Schiffs jedenfalls bis zum Ablauf der zehnjährigen Bindungsfrist des § 5a Abs. 3 EStG während der Liquidation der Gesellschaft weiterhin anzuwenden, oder zwingt der Umstand, dass mit der Veräußerung eine der Voraussetzungen des § 5a Abs. 1 EStG weggefallen ist, zur Rückkehr zum Bestandsvergleich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 3/18
Normen: EStG § 5a Abs 1, EStG § 5a Abs 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 16.07.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger