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  • 21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 Abs 3 · IV R 14/18

    Mitunternehmeranteil, Unentgeltliche Übertragung, Buchwertfortführung, Sonderbetriebsvermögen, Ausgliederung, Veräußerung, Stille Reserven, Betriebsaufspaltung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2018, 16:30 Uhr

    Sind bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils (hier: an der Besitzpersonengesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) die Buchwerte auch dann gemäß § 6 Abs. 3 EStG fortzuführen, wenn der Übergeber taggleich bzw. zeitgleich eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Sonderbetriebsvermögens (hier: Teile seines Geschäftsanteils an der Betriebskapitalgesellschaft) bei derselben Mitunternehmerschaft veräußert?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 14/18

    Normen: EStG § 6 Abs 3, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 10.09.2020, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung