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  • 21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34 Abs 2 Nr 4 · VI R 10/18

    Mehrjährige Tätigkeit, Berechnungsmethode, Zeitraum, Gerichtlicher Vergleich, Fristberechnung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2018, 16:30 Uhr

    Welcher Zeitraum ist § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG zugrunde zu legen, wenn sich ein gerichtlicher Vergleich, der noch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses getroffen wurde, auf vergangene und noch laufende Lohnzahlungszeiträume bezieht (Zeitraum bis zum Ende des Arbeitsvertrages oder nur der Nachzahlungszeitraum)? - Fristberechnung des Zeitraums von zwölf Monaten.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 10/18

    Normen: EStG § 34 Abs 2 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 16.12.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger