21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34 Abs 2 Nr 4 · VI R 10/18
Mehrjährige Tätigkeit, Berechnungsmethode, Zeitraum, Gerichtlicher Vergleich, Fristberechnung
Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2018, 16:30 Uhr
Welcher Zeitraum ist § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG zugrunde zu legen, wenn sich ein gerichtlicher Vergleich, der noch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses getroffen wurde, auf vergangene und noch laufende Lohnzahlungszeiträume bezieht (Zeitraum bis zum Ende des Arbeitsvertrages oder nur der Nachzahlungszeitraum)? - Fristberechnung des Zeitraums von zwölf Monaten.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 10/18
Normen: EStG § 34 Abs 2 Nr 4
Erledigt durch: Urteil vom 16.12.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger