21.12.2020 · Erledigtes Verfahren · InvStG § 2 Abs 1 S 1 · VIII R 13/18
Zwischengewinn, Ertrag, Investmentfonds, Einkünfte aus Kapitalvermögen
Letzte Änderung: 21. Dezember 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2018, 16:30 Uhr
Hat die Ermittlung eines gezahlten Zwischengewinns aus der Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Ertragsausgleichsbeträgen zu erfolgen, wenn ein Ertragsausgleich i.S. von § 9 InvStG nicht kontinuierlich für alle Ertragsarten des Investmentvermögens durchgeführt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 13/18
Normen: InvStG § 2 Abs 1 S 1, InvStG § 9, EStG § 20 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 04.08.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung