21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · X R 8/18
Einnahmeüberschussrechnung, Aufzeichnungen, Betriebsprüfung, Digitaler Datenträger
Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Juni 2018, 16:30 Uhr
Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Vorlage von elektronischen Aufzeichnungen: Ob und in welchem Umfang ist ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und/oder Unterlagen aufzubewahren? Welche Unterlagen und Aufzeichnungen bei digitaler Speicherung müssen im Falle einer Betriebsprüfung dann auch auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 8/18
Normen: EStG § 4 Abs 3, AO § 146 Abs 6, AO § 147 Abs 1 Nr 5, AO § 90 Abs 1 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 12.02.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung