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  • 18.07.2018 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst b · C-235/18

    Tankkarten, Kraftstoff, mehraktige Handlungen, Reihengeschäfte

    Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 00:00 Uhr, Aufgenommen: 18. Juli 2018, 14:36 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Polen), eingereicht am 28.03.2018, zu folgender Frage:

    Umfasst Art. 135 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem die Bereitstellung von Tankkarten sowie das Aushandeln, die Finanzierung und die Abrechnung des Erwerbs von Kraftstoffen unter Verwendung dieser Karten oder können diese mehraktigen Handlungen als Reihengeschäfte eingestuft werden, deren Hauptzweck die Lieferung von Kraftstoff ist?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-235/18

    Normen: EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst b

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen