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  • 21.03.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 24 Nr 2 · VIII R 12/18

    Nachträgliche Betriebseinnahme, Laufender Gewinn, Veräußerungsgewinn, Schwebendes Geschäft, Ausscheiden, Auseinandersetzung

    Letzte Änderung: 21. März 2022, 17:06 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2018, 10:15 Uhr

    Handelt es sich bei Ansprüchen einer GbR aus laufenden Insolvenzverfahren, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens einer Gesellschafterin der Höhe nach noch nicht genau ermittelbar sind, um solche aus einem schwebenden Geschäft, sodass eine Besteuerung dieser im Auseinandersetzungsvertrag aufgelisteten nachlaufenden Zahlungen bei der ausscheidenden Gesellschafterin als nachträgliche laufende selbständige Einkünfte zu erfolgen hat oder liegt insoweit ein tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 12/18

    Normen: EStG § 24 Nr 2, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 4, EStG § 34 Abs 2 Nr 1

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger