21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 10 Abs 1 · V R 22/18
Zuschuss, Steuerbarkeit, Fördermittel, Vorsteuerabzug, Leistungsaustausch
Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2018, 17:15 Uhr
1. Handelt es sich bei den Zahlungen im Rahmen eines Förderprogramms um nicht steuerbare echte Zuschüsse?
2. Wurde der beantragte Vorsteuerabzug mangels Gegenleistung zu Recht abgelehnt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 22/18
Normen: UStG § 10 Abs 1, UStG § 15 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 07.05.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung