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  • 21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 10 Abs 1 · V R 22/18

    Zuschuss, Steuerbarkeit, Fördermittel, Vorsteuerabzug, Leistungsaustausch

    Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2018, 17:15 Uhr

    1. Handelt es sich bei den Zahlungen im Rahmen eines Förderprogramms um nicht steuerbare echte Zuschüsse?
    2. Wurde der beantragte Vorsteuerabzug mangels Gegenleistung zu Recht abgelehnt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 22/18

    Normen: UStG § 10 Abs 1, UStG § 15 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 07.05.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung