21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 · IX R 9/18
Wesentliche Beteiligung, Darlehen, Verlust, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Negative Einkünfte
Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2018, 17:15 Uhr
Ausgangspunkt ist das (ursprüngliche) Begehren auf Erhöhung des Veräußerungsverlusts bei § 17 EStG - Zur Frage der Subsidiarität zwischen den Einkünften nach § 17 EStG und § 20 EStG, wenn eine Berücksichtigung des Verlusts eines Darlehens, das vor der Einführung der Abgeltungsteuer der Gesellschaft gegeben wurde, als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Berechnung eines Veräußerungsverlusts bei § 17 EStG wegen der dortigen Rechtsgrundsätze (keine eigenkapitalersetzende Finanzierungsmaßnahme) verneint, dafür aber vom Finanzgericht bei § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG bejaht wird.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 9/18
Normen: EStG § 17, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 S 2, EStG § 20 Abs 8
Erledigt durch: Urteil vom 14.01.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung