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  • 12.09.2018 · Anhängiges Verfahren · EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst f · C-400/18

    Steuerbefreiung, Ausschließlichkeitsbedingung, selbstständiger Zusammenschluss. Mehrwertsteuer

    Letzte Änderung: 12. September 2018, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 12. September 2018, 11:31 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Cassatie (Belgien), eingereicht am 18.06.2018, zu folgender Frage:

    Ist Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG vom 17.05.1977, jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG vom 28.11.2006, dahin auszulegen, dass er den Mitgliedstaaten gestattet, für die darin vorgesehene Steuerbefreiung eine Ausschließlichkeitsbedingung festzulegen, durch die ein selbständiger Zusammenschluss, der auch Dienstleistungen an Nicht-Mitglieder erbringt, für die gegenüber Mitgliedern erbrachten Dienstleistungen ebenfalls in vollem Umfang mehrwertsteuerpflichtig wird?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-400/18

    Normen: EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst f, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst f

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen