21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 4 · VI R 22/18
Entsendung, Ausland, Verbundene Unternehmen, Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Auswärtstätigkeit, Reisekostenersatz, Steuerfreiheit
Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2018, 11:15 Uhr
Unter welchen Voraussetzungen ist in Entsendefällen (der Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Entsendevertrages zu einem verbundenen Unternehmen ins Ausland entsandt und schließt dort zusätzlich einen lokalen Arbeitsvertrag) von einer dauerhaften Zuordnung i.S. des § 9 Abs. 4 EStG auszugehen (hier: Berücksichtigung der vom ausländischen Arbeitgeber erstatteten Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Heimfahrten als steuerfreier Werbungskostenersatz)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 22/18
Normen: EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a, EStG § 3 Nr 16
Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger