21.09.2021 · Erledigtes Verfahren · AO § 147 Abs 6 · VIII R 24/18
Aufzeichnungen, Betriebsprüfung, Digitaler Datenträger
Letzte Änderung: 21. September 2021, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2018, 11:15 Uhr
Begründet der im Rahmen einer Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers zu Beginn einer Betriebsprüfung erfolgte bloße Verweis auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit hinsichtlich Verwertung und Speicherung der überlassenen Daten in zeitlicher und örtlicher Hinsicht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 24/18
Normen: AO § 147 Abs 6, AO § 200 Abs 1 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 07.06.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung