21.08.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 Abs 1 Nr 1 · XI R 3/18
Steuerbare Leistung, Ort der Leistung, Betriebsstätte
Letzte Änderung: 21. August 2020, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2018, 11:15 Uhr
Feste Niederlassung: Reichweite der notwendigen Verfügungsmacht an Sach- und PersonalmittelnKönnen auch fremde Sach- und Personalmittel eine feste Niederlassung des Leistenden begründen, wenn die Mittel dem Leistenden vom Leistungsempfänger allein für Zwecke der an ihn zu erbringenden Leistungen überlassen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 3/18
Normen: UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3a, AO § 12
Erledigt durch: Urteil vom 29.04.2020, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger