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  • 25.11.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 · I R 10/18

    Einnahme, Quellensteuer, Zufluss, Steuerbescheinigung, Steuerermäßigung

    Letzte Änderung: 25. November 2022, 08:39 Uhr, Aufgenommen: 19. Oktober 2018, 18:30 Uhr

    Ausländische Quellensteuer - Einnahmenzufluss - SteueranrechnungGilt in Höhe der ausländischen Quellensteuer auch dann eine Einnahme i.S. des § 11 EStG als zugeflossen, wenn die einbehaltenen Beträge nicht nachweisbar an den ausländischen Steuergläubiger weitergeleitet worden sind und die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer somit zu versagen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 10/18

    Normen: EStG § 11, EStG § 34c, EStDV § 68b

    Erledigt durch: Urteil vom 16.03.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger