Nach einem aktuellen Urteil des FG Münster (25.6.20, 3 K 13/20 F; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) wird durch die Vermietung von Wohnungen die Grenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nur dann überschritten, wenn neben der Überlassung der Wohnungen Zusatzleistungen erbracht werden, die das bei langfristiger Vermietung übliche Maß überschreiten und der Vermietungstätigkeit einen originär gewerblichen Charakter geben. Bei Überschreiten dieser Grenze liegt erbschaftsteuerlich kein (möglicherweise ...
Das FG Münster (19.5.20, 13 K 571/16 G, F; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Verschmelzung einer KG auf eine GmbH eine schädliche Veräußerung gemäß § 22 Abs. 1 UmwStG darstellt mit ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen.
Zu Unrecht überhöht vorgenommene AfA, die verfahrensrechtlich nicht mehr berichtigt werden kann, führt nach der Rechtsprechung des BFH nicht dazu, dass sich im Ergebnis das AfA-Volumen erhöht (etwa BFH 21.11.13, IX R 12/13, BStBl II 14, 563). Nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf (1.2.19, 3 K 2466/18 F. EFG 19, 1667; Rev. BFH IX R 14/19, Einspruchsmuster ) sollen diese Grundsätze erst recht für den Fall gelten, dass die Anschaffungskosten bereits in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt ...
In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das FG Münster (29.5.20, 12 V 901/20 AO, Einspruchsmuster ) aktuell entschieden, dass die Höhe der Säumniszuschläge von 1 % pro Monat trotz des derzeit ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die nicht erfolgte Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags bei Unterhaltsleistungen an ein mit dem Lebensgefährten ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Sind wiederkehrende Leistung (etwa Barleistungen) weder in einem Vermögensübergabevertrag noch in einer Verfügung von Todes wegen vereinbart worden, fehlt es nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (31.7.19, 1 K 1053/17; Rev. BFH X R 4/20, Einspruchsmuster ) an einem – für die steuerliche Anerkennung der wiederkehrenden Leistungen zwingend erforderlichen – klaren und eindeutigen Rechtsbindungswillen. Dies wiederum hat danach zur Folge, dass eine steuerrechtliche Zurechnung von Versorgungsleistungen zu den ...