Eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von überhöhten Mietzahlungen stellt keine Schenkung dar (FG Münster 22.10.15, 3 K 986/13 Erb, Rev. BFH II R 54/15, Einspruchsmuster ).
Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Versorgungsausgleichs können als Werbungskosten abzugsfähig sein (FG Münster 11.11.15, 7 K 453/15 E, Rev. zugelassen).
Eine Zugewinnausgleichsforderung, die vom Erblasser gegenüber dem Erben zinslos gestundet worden war, unterliegt mit dem abgezinsten Wert der Erbschaftssteuer. Gleiches gilt für die vorangegangene Zinsschenkung (FG Münster 10.9.15, 3 K 1870/13 Erb, Rev. BFH II R 51/15 ).
Der BFH hat für diese Woche seine Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Insbesondere sei auf die Entscheidung zur Besteuerung von Erträgen aus sog. „schwarzen“ Fonds nach dem AuslInvestmG hingewiesen.
Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den vom Arbeitgeber getragenen Leasingraten, die der Arbeitgeber bei Anwendung der 1 %-Regelung im laufenden Jahr steuermindernd angesetzt hatte, können in der ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Notwendige Kosten der Unterkunft im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind Kosten für eine 60 qm große Wohnung bei Ansatz eines ortsüblichen Durchschnittsmietzinses. Die Ermittlung fiktiver (Miet-)Kosten – anstatt des Ansatzes der tatsächlichen Kosten – ist allerdings dann geboten, wenn die tatsächlichen Kosten so hoch sind, dass es sich beim Gesamtbetrag nach objektiven Maßstäben nicht mehr um notwendige Mehraufwendungen für die Unterkunft i.S. von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1 EStG handelt (FG ...