Zu den Brennpunkten der steuerlichen Beratung von Steuerpflichtigen, die Gebäude vermieten, gehört die Abgrenzung zwischen Anschaffungs-/Herstellungskosten und sofort abziehbaren Instandsetzungs-und Modernisierungsaufwendungen. Ziel ist möglichst ein Sofortabzug der Aufwendungen. Mit der Einführung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG hat der Gesetzgeber hier einschränkend eingegriffen. Danach zählen zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, ...
Wird vor Ablauf der Festsetzungsverjährungsfrist – außerhalb eines Einspruchs- und Klageverfahrens – ein Antrag auf Steuerfestsetzung gestellt, tritt die Verjährung nicht ein, bevor über den Antrag unanfechtbar ...
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Steuerschuldnerschaft der Ehegatten-Vermietungs-GbR trotz formalen Erwerbs des Anlageobjekts vom Bauträger ...
Da es sich bei der Liposuktion bis zum VZ 2016 nicht um eine wissenschaftliche Behandlungsmethode gehandelt hatte, setzte der Abzug der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung voraus, dass der Nachweis der ...
Rechtssicher von der EÜR zur Bilanzierung ... und umgekehrt
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